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§ 117 Geltung für die Luftfahrt
BetrVG
§ 117 Geltung für die Luftfahrt
| gültig ab: 01.05.2019
| Änderung vom: 18.12.2018
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Betriebsverfassungsgesetz
in der Fassung der Bekanntmachung vom
25.
September
2001
(
BGBl.
I
S. 2518
)
, letzte Änderung vom
16.
September
2022
(
BGBl.
I
S. 1454
)
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