§ 9 Zusätzliche branchenspezifische Anforderungen an Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang, die zur Bereitstellung von Telekommunikationsdiensten eingesetzt werden
| gültig ab: 28.06.2025
| Änderung vom: 15.06.2022
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Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz - zukünftige Fassung - (Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz - BFSGV)
Amtliche Fußnote: Diese Verordnung dient der Umsetzung des Anhangs I der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (ABl. L 151 vom 7. 6. 2019, S. 70).