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Abschnitt 3 Elternzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
BEEG
Abschnitt 3 Elternzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
| gültig ab: 01.09.2021
| Änderung vom: 15.02.2021
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Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit
(Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
27.
Januar
2015
(
BGBl.
I
S. 33
)
, letzte Änderung vom
22.
Dezember
2023
(
BGBl.
I
Nr. 412
)
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