-- WEBONDISK OK --
Anmelden
Kontakt
Hilfe
Produktinfo
zurück zum Seitenanfang
Gesamter Inhalt (84006)
Vorschriften (84006)
Internationale Übereinkünfte (659)
Europarecht (2338)
Staats- und Verfassungsrecht (3470)
Verwaltung (23764)
Rechtspflege (9526)
Zivil- und Strafrecht (9827)
Verteidigung (773)
Finanzwesen (6673)
Wirtschaftsrecht (11109)
Arbeitsrecht (4640)
Arbeitsrecht und Arbeitsschutz (4503)
Arbeitsvertragsrecht (221)
Betriebsverfassung und Mitbestimmung (229)
BetrVG (178)
ERSTER TEIL Allgemeine Vorschriften (7)
ZWEITER TEIL Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat (67)
DRITTER TEIL Jugend- und Auszubildendenvertretung (20)
ERSTER ABSCHNITT Betriebliche Jugend- und Auszubildendenvertretung (13)
ZWEITER ABSCHNITT Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung (3)
DRITTER ABSCHNITT Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung (3)
§ 73 a Voraussetzung der Errichtung, Mitgliederzahl, Stimmengewicht (1)
§ 73 b Geschäftsführung und Geltung sonstiger Vorschriften (1)
VIERTER TEIL Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer (59)
FÜNFTER TEIL Besondere Vorschriften für einzelne Betriebsarten (9)
SECHSTER TEIL Straf- und Bußgeldvorschriften (4)
SIEBENTER TEIL Änderung von Gesetzen (2)
ACHTER TEIL Übergangs- und Schlussvorschriften (9)
MgFSG (51)
Tarifvertrag und Mindestarbeitsbedingungen (2440)
Schlichtungswesen (0)
Heimarbeit (71)
Arbeitsschutz (879)
Berufliche Bildung (663)
Arbeitsförderung (137)
Sozialrecht (7630)
Post- und Fernmeldewesen, Verkehrswesen, Wasserstraßen (3597)
Vorgang läuft - bitte warten Sie, bis der Vorgang abgeschlossen ist.
extendedSearchBtn
Suche:
)
→
Gesamter Inhalt
→
Vorschriften
→
Arbeitsrecht
→
Arbeitsrecht und Arbeitsschutz
→
Betriebsverfassung und Mitbestimmung
→
BetrVG
→
DRITTER TEIL Jugend- und Auszubildendenvertretung
→
DRITTER ABSCHNITT Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung
BetrVG
DRITTER ABSCHNITT Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung
| gültig ab: -
| Änderung vom: -
Sie haben nicht die nötigen Berechtigungen, um dieses Dokument einzusehen!
Lesezeichen anlegen
×
Lesezeichenname:
In Ordner anlegen:
Abbrechen
Rechtsstand anzeigen
×
Betriebsverfassungsgesetz
in der Fassung der Bekanntmachung vom
25.
September
2001
(
BGBl.
I
S. 2518
)
, letzte Änderung vom
16.
September
2022
(
BGBl.
I
S. 1454
)
Mehr...
Schließen
Betriebsverfassungsgesetz
DRITTER ABSCHNITT Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung
×
Sie haben nicht die nötigen Berechtigungen, um dieses Dokument einzusehen!
×