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Gesetz zur Stärkung der Investitionskraft der kreisangehörigen Gemeinden, Landkreise und Kreisfreien Städte im Freistaat Sachsen (Sächsisches Investitionskraftstärkungsgesetz - SächsInvStärkG)
vom 16. Dezember 2015 (SächsGVBl. S. 656)*1, letzte Änderung vom 20. Dezember 2022 (SächsGVBl. S. 743)
Artikel 2 des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Investitionskraft. Gemäß Artikel 8 Absatz 1 dieses Gesetzes ist das SächsInvStärkG am 25. Dezember 2015 in Kraft getreten.