Artikel 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Weiterentwicklung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens. Gemäß Artikel 3 Absatz 1 Satz 1 dieser Verordnung ist die SächsKomHVO-Doppik am 31. Dezember 2013 in Kraft getreten.