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§ 9 Persönlicher Umfang der Abgeltungswirkung
StraBEG
§ 9 Persönlicher Umfang der Abgeltungswirkung
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Gesetz über die strafbefreiende Erklärung
(Strafbefreiungserklärungsgesetz - StraBEG)
vom
23.
Dezember
2003
(
BGBl.
I
S. 2928
)
*1
*1
Artikel 1 des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit.
Gemäß Artikel 4 Abs. 1 dieses Gesetzes ist das StraBEG am 30. Dezember 2003 in Kraft getreten.
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