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§ 195 Versteigerungsprotokoll und Abwicklung (1)
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§ 193 Bekanntmachung der Versteigerung
GVGA
§ 193 Bekanntmachung der Versteigerung
| gültig ab: 01.09.2013
| Änderung vom: 01.09.2013
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(GVGA)
vom
1.
September
2013
(
Die Justiz BW
S. 240
)
*1
, letzte Änderung vom
22.
Dezember
2022
(
Die Justiz BW
2023
S. 114
)
*1
Die GVGA gilt bundeseinheitlich in allen Ländern.
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