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Rechtsstand anzeigen
Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden des Freistaates Sachsen und über die Anerkennung von Gütestellen im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung (Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz - SächsSchiedsGütStG)
vom 27. Mai 1999 (SächsGVBl. S. 247), letzte Änderung vom 5. April 2019 (SächsGVBl. S. 245)