§ 2 Durchführung des theoretischen Teils der Schulung
| gültig ab: 31.12.2023
| Änderung vom: 20.11.2023
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Rechtsstand anzeigen
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Durchführung der Schulung, Prüfung und Fortbildung amtlicher Fachassistentinnen und Fachassistenten nach der Delegierten Verordnung (EU) 2019/624 der Kommission vom 8. Februar 2019 (Sächsische Fachassistentenverordnung - SächsFAssVO)
vom 29. Juli 2009 (SächsGVBl. S. 448), letzte Änderung vom 20. November 2023 (SächsGVBl. S. 939)