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Gesetz zur Ausführung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches, des Vorläufigen Tabakgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes im Freistaat Sachsen (SächsAGLFGB-VIG)
vom 25. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 62)*1, letzte Änderung vom 5. April 2019 (SächsGVBl. S. 245)
Artikel 1 des Gesetzes zur Ausführung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und des Vorläufigen Tabakgesetzes im Freistaat Sachsen und zur Änderung des Verwaltungskostengesetzes des Freistaates Sachsen. Gemäß Artikel 4 Absatz 1 ist das SächsAGLFGB-VIG am 5. Februar 2008 in Kraft getreten.