§ 7 Kriterien der risikobasierten Kontrolle von Lebensmittelbetrieben
| gültig ab: 27.01.2021
| Änderung vom: 20.01.2021
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Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Lebensmittelrechts, des Rechts der tierischen Nebenprodukte, des Weinrechts, des Futtermittelrechts und des Tabakrechts (AVV Rahmen-Überwachung - AVV RÜb)