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Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung über die Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst für die erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justiz mit dem fachlichen Schwerpunkt Justizdienst (Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Rechtspfleger - SächsAPORPfl)
Artikel 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für die erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justiz mit dem fachlichen Schwerpunkt Justizdienst des Freistaates Sachsen. Gemäß Artikel 3 Satz 1 dieser Verordnung tritt die Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Rechtspfleger am 1. September 2020 in Kraft.