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Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Nebentätigkeit der Beamten und Richter im Freistaat Sachsen (Sächsische Nebentätigkeitsverordnung - SächsNTVO)
Artikel 2 der Sächsischen Dienstrechtsneuordnungsverordnung. Gemäß Artikel 35 dieser Verordnung ist die SächsNTVO am 29. Oktober 2014 in Kraft getreten.