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Erster Abschnitt Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag (2)
Zweiter Abschnitt Mitgliedschaft im Bundestag und Beruf (4)
Dritter Abschnitt Rechtsstellung der in den Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes (7)
Vierter Abschnitt Leistungen an Mitglieder des Bundestages (8)
Fünfter Abschnitt Leistungen an ehemalige Mitglieder des Bundestages und ihre Hinterbliebenen (12)
Sechster Abschnitt Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen, Unterstützungen (3)
Siebenter Abschnitt Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen (2)
Achter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften (6)
Neunter Abschnitt Übergangsregelungen (16)
§ 35 Übergangsregelung zum Elften Änderungsgesetz (1)
§ 35 a Übergangsregelungen zum Neunzehnten Änderungsgesetz (1)
§ 35 b Übergangsregelungen zum Siebenundzwanzigsten Änderungsgesetz (1)
§ 35 c Übergangsregelungen zum Dreißigsten Änderungsgesetz (1)
§ 36 Übergangsregelung für die Angehörigen des öffentlichen Dienstes (1)
§ 37 Versorgung vor 1968 ausgeschiedener Mitglieder (1)
§ 38 Versorgung für Zeiten vor Inkrafttreten dieses Gesetzes (1)
§ 38 a (Versorgung ehemaliger Mitglieder und ihrer Hinterbliebenen) (1)
§ 38 b Hinterbliebenenversorgung bei Tod während der Mitgliedschaft im Bundestag (1)
§ 39 Anrechnung früherer Versorgungsbezüge (1)
§ 40 Gekürzte Versorgungsabfindung (1)
§ 41 Fortsetzung der Todesfallversicherung (1)
§ 42 Umwandlung oder Auflösung der Todesfallversicherung (1)
§ 43 Weiterzahlung des Übergangsgeldes (1)
§ 44 Anrechnung von Zeiten für das Übergangsgeld (1)
Zehnter Abschnitt Unabhängigkeit des Abgeordneten (6)
Elfter Abschnitt Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bundestages (10)
Zwölfter Abschnitt Fraktionen (11)
PUAG (37)
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LobbyRG (11)
BVerfGG (160)
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Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Zulässigkeit von Maßnahmen der Polizei und der Bußgeldbehörden gegen Parlamentsmitglieder (3)
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§ 39 Anrechnung früherer Versorgungsbezüge
AbgG
§ 39 Anrechnung früherer Versorgungsbezüge
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Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages
(Abgeordnetengesetz - AbgG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
21.
Februar
1996
(
BGBl.
I
S. 326
)
, letzte Änderung vom
8.
Oktober
2021
(
BGBl.
I
S. 4650
)
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