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Erster Abschnitt Fachliche Anforderungen an die Werkstatt für behinderte Menschen (17)
§ 1 Grundsatz der einheitlichen Werkstatt (1)
§ 2 Fachausschuß (1)
§ 3 Eingangsverfahren (1)
§ 4 Berufsbildungsbereich (1)
§ 5 Arbeitsbereich (1)
§ 6 Beschäftigungszeit (1)
§ 7 Größe der Werkstatt (1)
§ 8 Bauliche Gestaltung, Ausstattung, Standort (1)
§ 9 Werkstattleiter, Fachpersonal zur Arbeits- und Berufsförderung (1)
§ 10 Begleitende Dienste (1)
§ 11 Fortbildung (1)
§ 12 Wirtschaftsführung (1)
§ 13 Abschluß von schriftlichen Verträgen (1)
§ 14 Mitbestimmung, Mitwirkung, Frauenbeauftragte (1)
§ 15 Werkstattverbund (1)
§ 16 Formen der Werkstatt (1)
Zweiter Abschnitt Verfahren zur Anerkennung als Werkstatt für behinderte Menschen (3)
Dritter Abschnitt Schlußvorschriften (4)
SchwbAV (57)
VwV Parkerleichterungen (6)
Koordinierende Vorschriften (12)
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Erster Abschnitt Fachliche Anforderungen an die Werkstatt für behinderte Menschen
WVO
Erster Abschnitt Fachliche Anforderungen an die Werkstatt für behinderte Menschen
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Werkstättenverordnung
(WVO)
vom
13.
August
1980
(
BGBl. I
S. 1365
)
, letzte Änderung vom
2.
Juni
2021
(
BGBl.
I
S. 1387
)
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