Artikel 1 der Verordnung zur Ablösung der Verordnung über die Bereitstellung von einfachen Druckbehältern auf dem Markt und zur Änderung der Druckgeräteverordnung. Gemäß Artikel 3 Absatz 1 Satz 1 dieser Verordnung ist die Sechste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz am 20. April 2016 in Kraft getreten.Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung einfacher Druckbehälter auf dem Markt (ABl. L 96 vom 29. 3. 2014, S. 45).