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§ 60 Verwaltungsvorschriften für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
JArbSchG
§ 60 Verwaltungsvorschriften für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
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Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend
(Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG)
vom
12.
April
1976
(
BGBl.
I
S. 965
)
, letzte Änderung vom
16.
Juli
2021
(
BGBl.
I
S. 2970
)
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