§ 3 Aufgaben des Staatsbetriebes Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft
| gültig ab: 07.09.2013
| Änderung vom: 13.08.2013
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Verordnung des Sächsischen Staatministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über Zuständigkeiten der Naturschutzbehörden (Zuständigkeitsverordnung Naturschutz - NatSchZuVO)