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Gesetz zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten, Kraftfahrzeugen und Reifen mit Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen (Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz - EnVKG)
vom 10. Mai 2012 (BGBl. I S. 1070)*1, letzte Änderung vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 3026)
Artikel 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Energieverbrauchskennzeichnungsrechts. Gemäß Artikel 5 Satz 1 dieses Gesetzes ist das EnVKG am 17. Mai 2012 in Kraft getreten.Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen (ABl. L 153 vom 18. 6. 2010, S. 1). Die Richtlinie 2010/30/EU ersetzt die Richtlinie 92/75/EWG des Rates vom 22. September 1992 über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch Haushaltsgeräte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen (ABl. L 297 vom 13. 10. 1992, S. 16).