Artikel 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung. Gemäß Artikel 32 Absatz 1 Satz 2 dieses Gesetzes tritt das Strahlenschutzgesetz teilweise am 1. Oktober 2017 in Kraft. Im Übrigen tritt es am 31. Dezember 2018 in Kraft.Dieses Gesetz dient der Umsetzung folgender Richtlinie: 2013/59/Euratom.