Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Unternehmensstatistiken zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken und zur Änderung anderer Statistikgesetze. Gemäß Artikel 10 Absatz 1 Satz 1 dieses Gesetzes tritt das Handels- und Dienstleistungsstatistikgesetz am 4. März 2021 in Kraft.