-- WEBONDISK OK --
Anmelden
Kontakt
Hilfe
Produktinfo
zurück zum Seitenanfang
Gesamter Inhalt (84028)
Vorschriften (84028)
Internationale Übereinkünfte (659)
Europarecht (2338)
Staats- und Verfassungsrecht (3471)
Verwaltung (23776)
Rechtspflege (9526)
Zivil- und Strafrecht (9830)
Verteidigung (773)
Finanzwesen (6673)
Finanzverwaltung in Bund, Ländern und Gemeinden (387)
Finanzverwaltung (72)
Steuerverwaltung (0)
Zollverwaltung (0)
Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (192)
MaßstG (17)
FAG (26)
KInvFG (19)
KlnvFGVwVbg (13)
GewStAusglG (4)
SächsFAG (70)
FAMG 2023/2024 (4)
SondBehWintStrG SN (4)
Verordnung Sofortprogramm Straße (8)
GewPauschZuwStärkG SN a.F. (4)
SächsGewStAusglAG (5)
ErrSondVermG SN (8)
Gesetz über die Gewährung einer Investitionspauschale an die Kreisfreien Städte und Landkreise in den Jahren 2011 und 2012 sowie über die Gewährung einer Straßenbaupauschale (5)
InfraInvestPauschG SN (5)
§ 1 Investitionspauschale (1)
§ 2 Verteilung der Investitionspauschale (1)
§ 3 Berechnung, Festsetzung, Auszahlung und Verwendungsnachweisführung der Investitionspauschale (1)
§ 4 Inkrafttreten (1)
Finanzausgleich zwischen den Ländern (21)
Gemeindefinanzen (62)
Vorsorgefonds (40)
Steuern und Abgaben (4881)
Lastenausgleich, Kriegsfolgeschäden (220)
Haushalt (809)
Bundes/- Landesvermögen (82)
Schulden des Bundes/ Landes (6)
Sicherheitsleistung (79)
Verteidigungslasten (0)
Staatlicher Hochbau (193)
Münzwesen (16)
Wirtschaftsrecht (11109)
Arbeitsrecht (4640)
Sozialrecht (7636)
Post- und Fernmeldewesen, Verkehrswesen, Wasserstraßen (3597)
Vorgang läuft - bitte warten Sie, bis der Vorgang abgeschlossen ist.
extendedSearchBtn
Suche:
)
→
Gesamter Inhalt
→
Vorschriften
→
Finanzwesen
→
Finanzverwaltung in Bund, Ländern und Gemeinden
→
Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern
→
InfraInvestPauschG SN
→
§ 3 Berechnung, Festsetzung, Auszahlung und Verwendungsnachweisführung der Investitionspauschale
InfraInvestPauschG SN
§ 3 Berechnung, Festsetzung, Auszahlung und Verwendungsnachweisführung der Investitionspauschale
| gültig ab: 01.01.2014
| Änderung vom: 17.12.2013
Sie haben nicht die nötigen Berechtigungen, um dieses Dokument einzusehen!
Lesezeichen anlegen
×
Lesezeichenname:
In Ordner anlegen:
Abbrechen
Rechtsstand anzeigen
×
Gesetz über die Gewährung einer Investitionspauschale für die infrastrukturelle Grundversorgung an die Kreisfreien Städte und Landkreise im Jahr 2014
vom
17.
Dezember
2013
(
SächsGVBl.
S. 893
)
Mehr...
Schließen
Gesetz über die Gewährung einer Investitionspauschale für die infrastrukturelle Grundversorgung an die Kreisfreien Städte und Landkreise im Jahr 2014
§ 3 Berechnung, Festsetzung, Auszahlung und Verwendungsnachweisführung der Investitionspauschale
×
Sie haben nicht die nötigen Berechtigungen, um dieses Dokument einzusehen!
×