Gesetz über die Gewährung einer Investitionspauschale an die Kreisfreien Städte und Landkreise in den Jahren 2011 und 2012 sowie über die Gewährung einer Straßenbaupauschale
§ 2 Verteilung der Investitionspauschale
| gültig ab: 01.01.2011
| Änderung vom: 15.12.2010
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Gesetz über die Gewährung einer Investitionspauschale an die Kreisfreien Städte und Landkreise in den Jahren 2011 und 2012 sowie über die Gewährung einer Straßenbaupauschale
Artikel 20 des Haushaltsbegleitgesetzes 2011/2012. Gemäß Artikel 35 Absatz 1 dieses Gesetzes ist das Gesetz über die Gewährung einer Investitionspauschale an die Kreisfreien Städte und Landkreise in den Jahren 2011 und 2012 sowie über die Gewährung einer Straßenbaupauschale am 1. Januar 2011 in Kraft getreten.