Artikel 2 des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern. Gemäß Artikel 6 dieses Gesetzes ist das KInvFG am 30. Juni 2015 in Kraft getreten.