-- WEBONDISK OK --
Anmelden
Kontakt
Hilfe
Produktinfo
zurück zum Seitenanfang
Gesamter Inhalt (84006)
Vorschriften (84006)
Internationale Übereinkünfte (659)
Europarecht (2338)
Staats- und Verfassungsrecht (3470)
Verwaltung (23764)
Rechtspflege (9526)
Zivil- und Strafrecht (9827)
Verteidigung (773)
Wehrverfassung (97)
Rechtsstellung der Soldaten (112)
VorgV (14)
SUV (21)
SLV (72)
Vorspann (1)
Kapitel 1 Allgemeines (11)
Kapitel 2 Laufbahngruppe der Mannschaften (4)
Kapitel 3 Laufbahngruppe der Unteroffizierinnen und Unteroffiziere (15)
Kapitel 4 Laufbahngruppe der Offizierinnen und Offiziere (34)
Abschnitt 1 Berufssoldatinnen, Berufssoldaten, Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit (31)
Unterabschnitt 1 Truppendienst (6)
§ 23 Einstellung als Offizieranwärterin oder Offizieranwärter (1)
§ 24 Beförderung der Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter (1)
§ 25 Offizierinnen und Offiziere mit Hochschulausbildung (1)
§ 26 Beförderung der Offizierinnen und Offiziere (1)
§ 27 Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Truppendienstes (1)
Unterabschnitt 2 Sanitätsdienst (6)
Unterabschnitt 3 Militärmusikdienst (6)
Unterabschnitt 4 Geoinformationsdienst der Bundeswehr (6)
Unterabschnitt 5 Militärfachlicher Dienst (6)
Abschnitt 2 Sonstige Soldatinnen und Soldaten (§ 1 Absatz 1 Nummer 2 bis 7) (2)
Kapitel 5 Übergangs- und Schlussvorschriften (4)
Anlage 1 zu § 4 (1)
Anlage 2 zu § 7 Absatz 3 (1)
SEFFV (5)
Wehrbeschwerderecht - Wehrdisziplinarrecht (0)
Unterhaltssicherung, Versorgung (380)
Wehrleistungsrecht (0)
Sonstiges Verteidigungsrecht (152)
Ausführungsvorschriften zu Verteidigungsabkommen (32)
Finanzwesen (6673)
Wirtschaftsrecht (11109)
Arbeitsrecht (4640)
Sozialrecht (7630)
Post- und Fernmeldewesen, Verkehrswesen, Wasserstraßen (3597)
Vorgang läuft - bitte warten Sie, bis der Vorgang abgeschlossen ist.
extendedSearchBtn
Suche:
)
→
Gesamter Inhalt
→
Vorschriften
→
Verteidigung
→
Rechtsstellung der Soldaten
→
SLV
→
Kapitel 4 Laufbahngruppe der Offizierinnen und Offiziere
→
Abschnitt 1 Berufssoldatinnen, Berufssoldaten, Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit
→
Unterabschnitt 1 Truppendienst
SLV
Unterabschnitt 1 Truppendienst
| gültig ab: 05.06.2021
| Änderung vom: 28.05.2021
Sie haben nicht die nötigen Berechtigungen, um dieses Dokument einzusehen!
Lesezeichen anlegen
×
Lesezeichenname:
In Ordner anlegen:
Abbrechen
Rechtsstand anzeigen
×
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(Soldatenlaufbahnverordnung - SLV)
vom
28.
Mai
2021
(
BGBl.
I
S. 1228
, ber.
S. 5240
)
*1
, letzte Änderung vom
20.
Dezember
2023
(
BGBl.
I
Nr. 392
)
*1
Artikel 1 der Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten. Gemäß Artikel 3 Absatz 1 Satz 1 dieser Verordnung tritt die Soldatenlaufbahnverordnung am 5. Juni 2021 in Kraft.
Mehr...
Schließen
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
Unterabschnitt 1 Truppendienst
×
Sie haben nicht die nötigen Berechtigungen, um dieses Dokument einzusehen!
×