Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/1371 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2017 über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug. Gemäß Artikel 4 dieses Gesetzes tritt das EU-Finanzschutzstärkungsgesetz am 28. Juni 2019 in Kraft.