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§ 311 Schranken des Einflusses
AktG
§ 311 Schranken des Einflusses
| gültig ab: 01.01.2020
| Änderung vom: 12.12.2019
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Aktiengesetz
vom
6.
September
1965
(
BGBl.
I
S. 1089
)
, letzte Änderung vom
11.
Dezember
2023
(
BGBl.
I
Nr. 354
)
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