Teil 7 Vollzugsöffnende Maßnahmen und sonstige Aufenthalte außerhalb der Anstalt
| gültig ab: 01.06.2013
| Änderung vom: 16.05.2013
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Rechtsstand anzeigen
Gesetz über den Vollzug der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung im Freistaat Sachsen (Sächsisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz - SächsSVVollzG)
vom 16. Mai 2013 (SächsGVBl. S. 294), letzte Änderung vom 29. Januar 2024 (SächsGVBl. S. 52)