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Gesetz über den Vollzug der Abschiebungshaft und des Ausreisegewahrsams im Freistaat Sachsen (Sächsisches Abschiebungshaftvollzugsgesetz - SächsAHaftVollzG)
Artikel 1 des Gesetzes zur Regelung des Vollzugs der Abschiebungshaft und des Ausreisegewahrsams im Freistaat Sachsen. Gemäß Artikel 9 Satz 1 dieses Gesetzes ist das Sächsische Abschiebungshaftvollzugsgesetz am 26. Juli 2018 in Kraft getreten.