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Gesetz über die Zuständigkeit zur Ausführung des Aufenthaltsgesetzes und ausländerrechtlicher Bestimmungen in anderen Gesetzen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Ausländerrechtszuständigkeitsgesetz - SächsAuslZuG)
vom 25. Juni 2007 (SächsGVBl. S. 190)*1, letzte Änderung vom 28. Juni 2018 (SächsGVBl. S. 458)
Artikel 1 des Gesetzes zur Ausführung des Zuwanderungsgesetzes. Gemäß Artikel 3 dieses Gesetzes ist das SächsAuslZuG am 14. Juli 2007 in Kraft getreten.