Dritter Unterabschnitt Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes für die politische und historische Aufarbeitung sowie durch Presse und Rundfunk
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Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Stasi-Unterlagen-Gesetz - StUG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. September 2021 (BGBl. I S. 4129), letzte Änderung vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2759)