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Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung über Gebühren und Auslagen der Vermessungsbehörden sowie der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure (Sächsische Vermessungskostenverordnung - SächsVermKoVO)
vom 29. Juni 2019 (SächsGVBl. S. 551)*1, letzte Änderung vom 25. Januar 2023 (SächsGVBl. S. 37)
Artikel 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Nutzungsrechte und Kosten für digitale Geobasisinformationen. Gemäß Artikel 3 Absatz 1 Satz 1 dieser Verordnung tritt die Sächsische Vermessungskostenverordnung am 1. September 2019 in Kraft.