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Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Übertragung der Zuständigkeit zur Durchführung von Förderprogrammen und Fördermaßnahmen (Förderzuständigkeitsverordnung SMS - SMSFördZuVO)
vom 14. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 829), letzte Änderung vom 2. Februar 2022 (SächsGVBl. S. 147)