§ 8 Schulwechsel an eine andere Oberschule oder an eine Gemeinschaftsschule
| gültig ab: 01.08.2021
| Änderung vom: 22.06.2021
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Rechtsstand anzeigen
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Oberschulen einschließlich Oberschulen+ und Abendoberschulen im Freistaat Sachsen (Schulordnung Ober- und Abendoberschulen - SOOSA)
vom 11. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 277, ber. S. 365), letzte Änderung vom 31. Juli 2023 (SächsGVBl. S. 630)