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Gesetz über die Aufgaben, Organisation, Befugnisse und Datenverarbeitung der Polizeibehörden im Freistaat Sachsen (Sächsisches Polizeibehördengesetz - SächsPBG)
Artikel 2 des Gesetzes zur Neustrukturierung des Polizeirechtes des Freistaates Sachsen. Gemäß Artikel 26 Absatz 1 Satz 1 dieses Gesetzes tritt das Sächsische Polizeibehördengesetz am 1. Januar 2020 in Kraft.