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Abschnitt 5 Unfallfürsorge (22)
Abschnitt 6 Übergangsgeld, Ausgleich (4)
Abschnitt 7 Gemeinsame Vorschriften (25)
§ 49 Festsetzung und Zahlung der Versorgungsbezüge, Versorgungsauskunft (1)
§ 50 Familienzuschlag und Ausgleichsbetrag (1)
§ 50 a Kindererziehungszuschlag (1)
§ 50 b Kindererziehungsergänzungszuschlag (1)
§ 50 c Kinderzuschlag zum Witwengeld (1)
§ 50 d Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag (1)
§ 50 e Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen (1)
§ 50 f Abzug für Pflegeleistungen (1)
§ 51 Abtretung, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht (1)
§ 52 Rückforderung von Versorgungsbezügen (1)
§ 53 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen (1)
§ 53 a Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Altersgeld, Witwenaltersgeld oder Waisenaltersgeld (1)
§ 54 Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge (1)
§ 55 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten (1)
§ 55 a Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgungsabfindungen (1)
§ 56 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit einer laufenden Alterssicherungsleistung aus zwischenstaatlicher oder überstaatlicher Verwendung (1)
§ 57 Kürzung der Versorgungsbezüge nach der Ehescheidung (1)
§ 58 Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge (1)
§ 59 Erlöschen der Versorgungsbezüge wegen Verurteilung (1)
§ 60 Erlöschen der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung (1)
§ 61 Erlöschen der Witwen- und Waisenversorgung (1)
§ 62 Anzeigepflicht (1)
§ 62 a Versorgungsbericht, Mitteilungspflichten (1)
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§ 50 e Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen
BeamtVG
§ 50 e Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen
| gültig ab: 01.01.2023
| Änderung vom: 22.01.2024
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Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes
(Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
24.
Februar
2010
(
BGBl.
I
S. 150
)
, letzte Änderung vom
22.
Januar
2024
(
BGBl.
I
Nr. 17
)
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