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§ 53 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unabhängigen Kontrollrates
BNDG
§ 53 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unabhängigen Kontrollrates
| gültig ab: 22.04.2021
| Änderung vom: 19.04.2021
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Gesetz über den Bundesnachrichtendienst
(BND-Gesetz - BNDG)
vom
20.
Dezember
1990
(
BGBl.
I
S. 2954
)
*1
, letzte Änderung vom
22.
Dezember
2023
(
BGBl.
I
Nr. 410
)
*1
Artikel 4 des Gesetzes zur Fortentwicklung der Datenverarbeitung und des Datenschutzes. Gemäß Artikel 6 dieses Gesetzes ist das BND-Gesetz am 30. Dezember 1990 in Kraft getreten.
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