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Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SächsSÜG)
vom 19. Februar 2004 (SächsGVBl. S. 44)*1, letzte Änderung vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130)
Artikel 1 des Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Freistaat Sachsen und zur Änderung des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes. Gemäß Artikel 3 dieses Gesetzes ist das SächsSÜG am 1. Juli 2004 in Kraft getreten.