§ 33 Erteilung von Stimmscheinen, Ausgabe von Briefabstimmungsunterlagen
| gültig ab: 27.01.2021
| Änderung vom: 30.12.2020
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Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zur Durchführung des Gesetzes über Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid (VVVGVO)