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Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung (Lobbyregistergesetz - LobbyRG)
vom 16. April 2021 (BGBl. I S. 818), letzte Änderung vom 15. Januar 2024 (BGBl. I Nr. 10)