Artikel 1 des Gesetzes über den Jugendarrestvollzug im Freistaat Sachsen sowie zur Anpassung der weiteren sächsischen Vollzugsgesetze und anderer Gesetze mit Bezug zur Justiz. Gemäß Artikel 10 dieses Gesetzes tritt das Sächsische Jugendarrestvollzugsgesetz am 22. März 2019 in Kraft.