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Gesetz zur Regelung der Tätigkeit des Sächsischen Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes und der fortwährenden Aufarbeitung der SED-Diktatur, ihrer Entstehung, ihrer Auflösung und ihrer Nachwirkungen auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen (Landesbeauftragtengesetz)
vom 30. Juni 1992 (SächsGVBl. S. 293), letzte Änderung vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198)