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SVG z.F. (160)
Teil 1 Einleitende Vorschriften (4)
Teil 2 Berufsförderung und Dienstzeitversorgung (119)
Abschnitt 1 Berufsförderung und Dienstzeitversorgung der Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit; Berufsförderung der freiwilligen Wehrdienst nach § 58 b des Soldatengesetzes Leistenden (27)
Abschnitt 2 Dienstzeitversorgung der Berufssoldatinnen und Berufssoldaten (39)
Abschnitt 3 Versorgung der Hinterbliebenen von Soldatinnen und Soldaten (7)
Abschnitt 4 Gemeinsame Vorschriften für Soldatinnen und Soldaten und ihre Hinterbliebenen (23)
§ 62 Anwendungsbereich (1)
§ 63 Festsetzung und Zahlung der Versorgungsbezüge, Versorgungsauskunft (1)
§ 64 Familienzuschlag und Ausgleichsbetrag (1)
§ 65 Pfändung, Abtretung und Verpfändung (1)
§ 66 Rückforderung (1)
§ 67 Aufrechnung und Zurückbehaltung (1)
§ 68 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen (1)
§ 69 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Altersgeld, Witwenaltersgeld oder Waisenaltersgeld (1)
§ 70 Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge aus dem öffentlichen Dienst (1)
§ 71 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen und Renten (1)
§ 72 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit einer laufenden Alterssicherungsleistung aus zwischenstaatlicher oder überstaatlicher Verwendung (1)
§ 73 Kürzung der Versorgungsbezüge nach der Ehescheidung (1)
§ 74 Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge (1)
§ 75 Anwendung des Bundesversorgungsteilungsgesetzes (1)
§ 76 Abzug für Pflegeleistungen (1)
§ 76 a Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgungsabfindungen (1)
§ 77 Erlöschen der Versorgungsbezüge wegen Verurteilung (1)
§ 78 Erlöschen der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung (1)
§ 79 Entziehung der Versorgung (1)
§ 80 Erlöschen und Wiederaufleben der Versorgungsbezüge für Hinterbliebene (1)
§ 81 Anzeigepflicht (1)
§ 82 Nichtberücksichtigung der Versorgungsbezüge (1)
Abschnitt 5 Umzugskostenvergütung, Unfallentschädigung, Schadensausgleich in besonderen Fällen (5)
Abschnitt 6 Versorgung bei besonderen Auslandsverwendungen (6)
Abschnitt 7 Anrechnung sonstiger Zeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit (5)
Abschnitt 8 Besondere Leistungen (6)
Teil 3 Fürsorgeleistungen an frühere Soldatinnen auf Zeit und frühere Soldaten auf Zeit bei Arbeitslosigkeit (2)
Teil 4 Organisation, Verfahren, Rechtsweg (3)
Teil 5 Schlussvorschriften (30)
Anlage (1)
UnthSichGDVO SN (4)
SVG (5)
Wehrleistungsrecht (0)
Sonstiges Verteidigungsrecht (152)
Ausführungsvorschriften zu Verteidigungsabkommen (32)
Finanzwesen (6666)
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§ 63 Festsetzung und Zahlung der Versorgungsbezüge, Versorgungsauskunft
SVG z.F.
§ 63 Festsetzung und Zahlung der Versorgungsbezüge, Versorgungsauskunft
| gültig ab: 01.01.2025
| Änderung vom: 20.08.2021
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Gesetz über die Versorgung der früheren Soldatinnen und früheren Soldaten und ihrer Hinterbliebenen
(Soldatenversorgungsgesetz - SVG)
vom
20.
August
2021
(
BGBl.
I
S. 3932
)
*1
, letzte Änderung vom
20.
Dezember
2022
(
BGBl.
I
S. 2759
)
*1
Artikel
4
des Gesetzes über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts. Gemäß Artikel 90 Absatz 1 dieses Gesetzes tritt das Soldatenversorgungsgesetz am 1. Januar 2025 in Kraft.
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Gesetz über die Versorgung der früheren Soldatinnen und früheren Soldaten und ihrer Hinterbliebenen - zukünftige Fassung -
§ 63 Festsetzung und Zahlung der Versorgungsbezüge, Versorgungsauskunft
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