-- WEBONDISK OK --
Anmelden
Kontakt
Hilfe
Produktinfo
zurück zum Seitenanfang
Gesamter Inhalt (82413)
Vorschriften (82413)
Internationale Übereinkünfte (659)
Europarecht (2235)
Staats- und Verfassungsrecht (3397)
Verfassungsrecht (868)
Staatliche Organisation (1835)
Staatsorgane (995)
BPräsWahlG (18)
PUAG (37)
Parlamentsbeteiligungsgesetz (10)
LobbyRG (11)
GeschOBT (160)
AbgG (88)
Erster Abschnitt Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag (2)
Zweiter Abschnitt Mitgliedschaft im Bundestag und Beruf (4)
Dritter Abschnitt Rechtsstellung der in den Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes (7)
Vierter Abschnitt Leistungen an Mitglieder des Bundestages (8)
Fünfter Abschnitt Leistungen an ehemalige Mitglieder des Bundestages und ihre Hinterbliebenen (12)
Sechster Abschnitt Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen, Unterstützungen (3)
Siebenter Abschnitt Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen (2)
Achter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften (6)
Neunter Abschnitt Übergangsregelungen (16)
Zehnter Abschnitt Unabhängigkeit des Abgeordneten (6)
Elfter Abschnitt Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bundestages (10)
§ 45 Anzeigepflicht (1)
§ 46 Rechtsanwälte (1)
§ 47 Veröffentlichung (1)
§ 48 Geldwerte Zuwendungen (Spenden) (1)
§ 49 Interessenverknüpfung im Ausschuss (1)
§ 50 Rückfrage (1)
§ 51 Verfahren bei Verstößen (1)
§ 52 Ausführungsbestimmungen (1)
§ 52 a Übergangsregelung (1)
Zwölfter Abschnitt Fraktionen (11)
BVerfGG (160)
GeschOSächsLandtSatzg SN (210)
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Zulässigkeit von Maßnahmen der Polizei und der Bußgeldbehörden gegen Parlamentsmitglieder (3)
UAusschG (27)
Abgeordnetengesetz (74)
Fraktionsrechtsstellungsgesetz (12)
GeschoSReg (33)
GeschäftsberMinAbgrBeschl SN (14)
SächsMinG (31)
SächsNKRG (10)
SächsVerfGHAufwEntschVO (4)
Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen (30)
SächsVerfGHG (63)
Wahlrecht (696)
Parteien (58)
Symbole, Auszeichnungen, Feiertage (53)
Verkündungswesen (26)
Zuständigkeit der Behörden (0)
Gremienbesetzung (7)
Verfassungsschutz, Nachrichtendienst (304)
Bundespolizei (124)
Staatshaftung (17)
Vereinigung Europas (51)
Durchführung völkerrechtlicher und zwischenstaatlicher Vereinbarungen (67)
Einzelne staats- und verfassungsrechtliche Vorschriften zum Grundgesetz (131)
Verwaltung (23192)
Rechtspflege (9357)
Zivil- und Strafrecht (9758)
Verteidigung (770)
Finanzwesen (6661)
Wirtschaftsrecht (10997)
Arbeitsrecht (4533)
Sozialrecht (7403)
Post- und Fernmeldewesen, Verkehrswesen, Wasserstraßen (3451)
Vorgang läuft - bitte warten Sie, bis der Vorgang abgeschlossen ist.
extendedSearchBtn
Suche:
)
→
Gesamter Inhalt
→
Vorschriften
→
Staats- und Verfassungsrecht
→
Staatliche Organisation
→
Staatsorgane
→
AbgG
→
Elfter Abschnitt Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bundestages
→
§ 47 Veröffentlichung
AbgG
§ 47 Veröffentlichung
| gültig ab: 19.10.2021
| Änderung vom: 08.10.2021
Lesezeichen anlegen
×
Lesezeichenname:
In Ordner anlegen:
Abbrechen
Rechtsstand anzeigen
×
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages
(Abgeordnetengesetz - AbgG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
21.
Februar
1996
(
BGBl.
I
S. 326
)
, letzte Änderung vom
8.
Oktober
2021
(
BGBl.
I
S. 4650
)
Mehr...
Schließen
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages
§ 47 Veröffentlichung
×
×