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SVG z.F. (160)
Teil 1 Einleitende Vorschriften (4)
Teil 2 Berufsförderung und Dienstzeitversorgung (119)
Teil 3 Fürsorgeleistungen an frühere Soldatinnen auf Zeit und frühere Soldaten auf Zeit bei Arbeitslosigkeit (2)
Teil 4 Organisation, Verfahren, Rechtsweg (3)
Teil 5 Schlussvorschriften (30)
§ 104 Dienstbezüge (1)
§ 105 Anpassung der Versorgungsbezüge (1)
§ 106 Anrechnung von Geldleistungen (1)
§ 107 Bußgeldvorschrift (1)
§ 108 Erlass von Verwaltungsvorschriften (1)
§ 109 Übergangsregelungen aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands (1)
§ 110 Verteilung der Versorgungslasten bei Übernahme von Berufssoldatinnen und Berufssoldaten in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zu einem anderen Dienstherrn (1)
§ 111 Verteilung der Versorgungslasten bei erneuter Berufung in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis eines anderen Dienstherrn in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrags genannten Gebiet (1)
§ 112 Benennung eines Kontos (1)
§ 113 Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1977 vorhandene Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger (1)
§ 114 Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1992 vorhandene Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger (1)
§ 115 Ruhegehaltssatz für am 31. Dezember 1991 vorhandene Berufssoldatinnen und Berufssoldaten (1)
§ 116 Erneute Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten (1)
§ 117 Übergangsregelungen für vor dem 1. Juli 1997 eingetretene Versorgungsfälle (1)
§ 118 Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 1999 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 1999 vorhandene Soldatinnen und Soldaten (1)
§ 119 Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 2001 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 2001 vorhandene Berufssoldatinnen und Berufssoldaten (1)
§ 120 Übergangsregelungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 sowie des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes (1)
§ 121 Übergangsregelungen aus Anlass des Berufsförderungsfortentwicklungsgesetzes (1)
§ 122 Übergangsregelung aus Anlass des Wegfalls des Instituts der Anstellung (1)
§ 123 Übergangsregelungen zur Berücksichtigung von Hochschulausbildungszeiten (1)
§ 124 Versorgungsüberleitungsregelungen aus Anlass des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes (1)
§ 125 Übergangsregelungen aus Anlass des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes (1)
§ 126 Übergangsregelungen aus Anlass des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes (1)
§ 127 Übergangsregelungen aus Anlass des Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetzes (1)
§ 128 Befristete Ausnahme für Verwendungseinkommen aus einer Beschäftigung in der Flüchtlingshilfe (1)
§ 129 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (1)
§ 130 Übergangsregelung aus Anlass des GKV-Versichertenentlastungsgesetzes sowie des Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetzes (1)
§ 131 Übergangsregelung aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes (1)
§ 132 Übergangsregelung zur Minderung der Förderungsdauer (1)
Anlage (1)
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§ 127 Übergangsregelungen aus Anlass des Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetzes
SVG z.F.
§ 127 Übergangsregelungen aus Anlass des Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetzes
| gültig ab: 01.01.2025
| Änderung vom: 20.08.2021
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Gesetz über die Versorgung der früheren Soldatinnen und früheren Soldaten und ihrer Hinterbliebenen
(Soldatenversorgungsgesetz - SVG)
vom
20.
August
2021
(
BGBl.
I
S. 3932
)
*1
, letzte Änderung vom
20.
Dezember
2022
(
BGBl.
I
S. 2759
)
*1
Artikel
4
des Gesetzes über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts. Gemäß Artikel 90 Absatz 1 dieses Gesetzes tritt das Soldatenversorgungsgesetz am 1. Januar 2025 in Kraft.
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Gesetz über die Versorgung der früheren Soldatinnen und früheren Soldaten und ihrer Hinterbliebenen - zukünftige Fassung -
§ 127 Übergangsregelungen aus Anlass des Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetzes
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