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§ 2 c Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens
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Gesetz zur Regelung des Planungsverfahrens für Magnetschwebebahnen
(Magnetschwebebahnplanungsgesetz - MBPlG)
vom
23.
November
1994
(
BGBl.
I
S. 3486
)
*1
, letzte Änderung vom
19.
Juni
2020
(
BGBl.
I
S. 1328
)
*1
Artikel
1
des Gesetzes zur Regelung des Planungsverfahrens für Magnetschwebebahnen. Gemäß Artikel 4 dieses Gesetzes ist das MBPlG am 30. November 1994 in Kraft getreten.
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