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§ 7 Sofortmaßnahmen
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Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter
(Gefahrgutbeförderungsgesetz - GGBefG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
7.
Juli
2009
(
BGBl.
I
S. 1774
, ber.
S. 3975
)
, letzte Änderung vom
2.
März
2023
(
BGBl.
I
Nr. 56
)
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