-- WEBONDISK OK --
Anmelden
Kontakt
Hilfe
Produktinfo
Farbauswahl:
Notizen zur aktuellen Markierung:
Diese Notiz auch als Lesezeichen speichern
Name des Lesezeichens:
Erstellen in:
Notiz kann nur nach Markieren eines Textes gespeichert werden
Speichern erfolgreich
Speichern fehlgeschlagen
Speichern
Abbrechen
Neu setzen
Löschen
extendedSearchBtn
Suche:
)
→
Gesamter Inhalt
→
Vorschriften
→
Sozialrecht
→
Sozialversicherungsrecht
→
Sozialgesetzbuch und Ausführungsvorschriften
→
DEÜV
→
ERSTER ABSCHNITT Allgemeines
→
§ 3 Zu meldender Personenkreis
Sie haben nicht die nötigen Berechtigungen, um dieses Dokument einzusehen!
Lesezeichen anlegen
×
Lesezeichenname:
In Ordner anlegen:
Abbrechen
Rechtsstand anzeigen
×
Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung
(Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung - DEÜV)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.
Januar
2006
(
BGBl.
I
S. 152
)
, letzte Änderung vom
20.
Dezember
2022
(
BGBl.
I
S. 2759
)
Mehr...
Schließen
Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung
§ 3 Zu meldender Personenkreis
×
Sie haben nicht die nötigen Berechtigungen, um dieses Dokument einzusehen!
×