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Abschnitt 1 Aufgaben und Organisation des Zivildienstes
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§ 2 a Beirat für den Zivildienst
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Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer
(Zivildienstgesetz - ZDG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
17.
Mai
2005
(
BGBl.
I
S. 1346, ber. S. 2301
)
, letzte Änderung vom
12.
Dezember
2019
(
BGBl.
I
S. 2652
)
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